Obermichelbach, Burgstallstraße 6  

 

 

 

Bürgerinitiative Burgstallstraße 6
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Das Bürgerbegehren - der Bürgerentscheid  
Nach §18 der Gemeindeordnung können die Bürger einer Gemeinde anstelle des Gemeinderates entscheiden. Einige wichtige Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:
Die Unterschriftenliste der Bürgerinitiative zum Download
   
Mindestens 10% der wahlberechtigten Einwohner müssen per Unterschrift fordern, dass es zu einem Bürgerentscheid kommen soll.
Daher haben wir in nur zwei Tagen 388 Unterschriften von Ihnen gesammelt - das sind fast 18 % aller Wähler.
Da Eile geboten war, um den drohenden Sofort-Abriss zu vermeiden, haben wir die Sammlung abgebrochen, um die Unterschriftenliste abzugeben.
Am 6. November ging die Liste an die Gemeinde, die alle Eintragungen überprüft hat.
Innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Liste musste der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Dies ist in der Sitzung vom 27. November geschehen.
Gleichzeitig formulierte der Gemeinderat mit knappster Mehrheit ein sogenanntes Ratsbegehren zum gleichen Thema.
Am 18. Februar kommt es nun zum Bürgerentscheid, der abläuft wie eine ganz normale Wahl. Allerdings muss der Bürgerentscheid nicht nur die Mehrheit aller Stimmen haben, sondern diese Mehrheit muss aus mindestens 20% aller Wahlberechtigten bestehen. Zu gut deutsch: wir benötigen mindestens 450 Ja-Stimmen.
Abgestimmt wird über folgende Frage:
„Sind Sie dafür, dass das Wohnhaus Burgstallstraße 6  erhalten bleibt und mit einer Sanierung eine sichere Geh- und Radwegverbindung durch den Hof geschaffen wird?“
 
  Die Bürgerinitiative kurz vor der Übergabe der Listen am 6.11.2006
  Die Initiatoren der Bürgerinitiative kurz vor der Übergabe der Unterschriften an den Bürgermeister.