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Mindestens 10% der
wahlberechtigten Einwohner müssen per Unterschrift
fordern, dass es zu einem Bürgerentscheid
kommen soll. |
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Daher haben wir in nur
zwei Tagen 388 Unterschriften von
Ihnen gesammelt - das sind fast 18 % aller Wähler.
Da Eile geboten war, um den drohenden Sofort-Abriss zu
vermeiden, haben wir die Sammlung abgebrochen, um die
Unterschriftenliste abzugeben. |
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Am 6. November ging die Liste an die
Gemeinde, die alle Eintragungen überprüft hat. |
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Innerhalb von 4 Wochen
ab Zugang der Liste musste der Gemeinderat über die
Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens entscheiden. Dies ist in der Sitzung
vom 27. November geschehen. |
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Gleichzeitig
formulierte der Gemeinderat mit knappster Mehrheit ein
sogenanntes Ratsbegehren zum gleichen Thema. |
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Am 18. Februar kommt es
nun zum Bürgerentscheid, der
abläuft wie eine ganz normale Wahl. Allerdings muss
der Bürgerentscheid nicht nur die Mehrheit aller
Stimmen haben, sondern diese Mehrheit muss aus
mindestens 20% aller Wahlberechtigten bestehen. Zu gut
deutsch: wir benötigen mindestens 450 Ja-Stimmen. |
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Abgestimmt wird über
folgende Frage:
„Sind Sie dafür, dass das Wohnhaus Burgstallstraße
6 erhalten bleibt und mit einer Sanierung eine
sichere Geh- und Radwegverbindung durch den Hof
geschaffen wird?“ |
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Die
Initiatoren der Bürgerinitiative kurz vor der Übergabe
der Unterschriften an den Bürgermeister. |